Projekteingabe

Die Foundation unterstützt überregionale Projekte bei denen sozial benachteiligten Jugendlichen und Kindern im Gebiet des Districts Switzerland-Liechtenstein geholfen wird.

Unterstützt werden in erster Linie Projekte des Districts, der Divisionen und der Clubs. Ausnahmsweise werden auch Gesuche von Dritten berücksichtigt.

Die Kiwanis Foundation leistet keine Defizitgarantie/Defizitdeckung, finanziert keine Projekte im Ausland, unterstützt in der Regel keine anderen Stiftungen und leistet keine Beiträge für Einzelpersonen (solche können allenfalls bei Kiwanis-Clubs in der Region direkt eingereicht werden). Zudem werden keine öffentlichen Institutionen (Bildungsstätten, Kindergärten, usw.) unterstützt.

Einreichen von Gesuchen

Gesuche müssen vor der Realisierung des zu unterstützenden Projekts schriftlich an die Domiziladresse eingereicht werden. Das Gesuch soll die folgenden Punkte beinhalten:

  • Projektumschreibung und Projektziele
  • Angestrebter Hilfscharakter
  • Zeitlicher Ablauf
  • Anfallende Kosten
  • Beantragter finanzieller Betrag und Eigenleistung des Clubs
  • Budget und Finanzierung
  • Werbung für Kiwanis

Die Gesuche werden wie folgt bearbeitet

Gesuche von Clubs, Divisionen und dem District werden jeweils an den Stiftungsratssitzungen behandelt. Der Beschluss des Stiftungsrates wird schriftlich mitgeteilt.

Gesuche von Dritten, die als unterstützungswürdig beurteilt werden, können an einen regionalen Club zur Prüfung weitergeleitet werden. Die Clubs sind frei, ob und in welcher Form auf ein Gesuch eingetreten wird und sind dem Stiftungsrat keine Rechenschaft schuldig. Wird das Gesuch vom Club unterstützt, kann der Stiftung erneut ein Antrag eingereicht werden.

Die Gesuchsteller von abgelehnten oder nicht Beitrags-berechtigten Gesuchen werden entsprechend benachrichtigt.